Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schreibdienst Liebert – Gehestraße 27, 01127 Dresden


1. Vertragsgrundlage

1.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag Dritter zu bedienen. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so begründet dies kein Vertragsverhältnis zwischen den beauftragten Dritten und dem Auftraggeber.

1.2 Das Schreibbüro verpflichtet sich, die von ihm angenommenen Tätigkeiten nach besten Kräften und unter Einsatz aller ihm zur Verfügung stehenden Mittel, Kenntnisse und Erfahrungen durchzuführen.

1.3 Grundlage aller vertraglichen Beziehungen sind die jeweilig gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn nicht explizit darauf hingewiesen wird. Den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Änderungen und Ergänzungen der Vertragsbedingungen gelten nur, wenn das Schreibbüro sie schriftlich bestätigt hat. Diese Bedingungen gelten für alle künftigen Aufträge, auch wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wurde.

2. Auftragsbestätigung/Vertragsabschluss/Lieferung

2.1 Angebote des Auftragnehmers über das Internet oder in anderer Form sind freibleibend und unverbindlich. Der Leistungsumfang ist für das Schreibbüro nur dann verbindlich, wenn dieser schriftlich zwischen dem Auftraggeber und dem Schreibbüro vereinbart worden ist.

2.2 Zum Vertragsabschluss bedarf es eines Auftrags des Auftraggebers sowie der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer. Auftragserteilung und Auftragsbestätigung können mündlich erteilt werden. Der Vertragsabschluss erfolgt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder des Zugangs der elektronischen Auftragsbestätigung. Die Auftragsbestätigung gilt als zugegangen, sobald der Auftraggeber von ihr Kenntnis nehmen kann, generell mit Eingang auf dem Server, auf dem sich der E-Mail-Account des Auftraggebers befindet. Auf die tatsächliche Kenntnisnahme durch den Auftraggeber kommt es nicht an.

2.3 Soweit nicht im Weiteren anderweitig bestimmt, ist die Auftragsbestätigung verbindlich für den Gegenstand und den Umfang des Auftrages sowie für die Vergütung. Mengenangaben in der Auftragsbestätigung beruhen auf den Angaben des Auftraggebers. Soweit die tatsächlich zu erbringende Leistung vom Umfang von den bei Auftragserteilung gemachten Angaben abweicht, gilt der tatsächliche Leistungsumfang als vereinbart. Bei Mindermengen von mehr als 10 Prozent im Zusammenhang mit Rabattgewährung wird der Preis lt. Preisliste berechnet.

2.4 Die Leistungen vom Schreibbüro erfolgen ausschließlich zur Unterstützung des Auftraggebers in seinem Vorhaben, welches der Auftraggeber in alleiniger Verantwortung durchführt. Das Schreibbüro übernimmt im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis.

2.5 Das Schreibbüro erbringt die Leistungen entsprechend den Vertragsbedingungen, der derzeit gültigen DIN 5008 und 676, nach neuer Rechtschreibung und dem Stand der Technik. Dies trifft insbesondere bei Transkriptionen zu. Eine ungenügende Aufnahmequalität führt zu Zeitverlust beim Transkribieren und zu Nacharbeiten. Die Zusatzkosten dafür trägt der Auftraggeber.

2.6 Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen des Auftraggebers oder seines Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für das Schreibbüro unentgeltlich, erbracht werden. Die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers sind wesentliche Pflichten.

2.7 Datenträger, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Auftraggeber dem Schreibbüro Liebert alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt das Schreibbüro von allen Ansprüchen Dritter frei.

2.8 Von allen dem Schreibbüro übergebenen Unterlagen und Datenträgern behält der Auftraggeber Kopien, auf die das Schreibbüro bei evtl. Datenverlust jederzeit zurückgreifen kann. Nach Erbringung der Leistung ist das Schreibbüro berechtigt, die vom Auftraggeber erhaltenen Unterlagen zu vernichten. Auf Wunsch des Auftraggebers sendet das Schreibbüro die Unterlagen zurück.

2.9 Erbringt der Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (z. B. Verzögerungen, Mehraufwand) vom Auftraggeber selbst zu tragen.

2.10 Kommt das Schreibbüro in Verzug, ohne grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt zu haben, oder tritt Unmöglichkeit der Leistungserbringung ein, so ist der Ersatz des mittelbaren Schadens ausgeschlossen.

2.11 Der Schreibdienst Liebert ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn nach Vertragsabschluss die geschuldete Leistung unzumutbar geworden ist. Die Beweislast trifft das Schreibbüro.

2.12 Im Falle einer vorzeitigen Kündigung erhält der Auftraggeber alle Unterlagen im bis zum Zeitpunkt der Kündigung befindlichen Fertigstellungszustand sowie alle ihm eigenen Unterlagen zurück. Das Schreibbüro ist berechtigt, den bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallenen Aufwand in Rechnung zu stellen.

2.13 Wünscht der Auftraggeber eine Beratung außerhalb des Büros des Schreibdienstes Liebert, trägt er alle dafür anfallenden Kosten zzgl. Kilometerpauschale, auch wenn es zu keiner Auftragserteilung kommt.

3. Preise, Zahlung

3.1 Alle Preise verstehen sich in € (EURO). Preisbasis ist, wenn nicht anders vereinbart, eine DIN-Seite 12 Pkt.

3.2 Die Zahlung erfolgt nach Rechnungslegung bar oder nach Vereinbarung per Überweisung. Es gilt in allen Fällen eine sofortige Fälligkeit der Zahlungen nach Rechnungsstellung, sofern dies auf der Rechnung nicht ausdrücklich anders angegeben ist.

3.3 Bei Aufträgen, die per E-Mail oder Post zugesandt werden, ist der Schreibdienst Liebert berechtigt, einen angemessenen Vorschuss zu berechnen.

3.4 Bei Aufträgen von Neukunden behält sich der Auftragnehmer vor, auf eine angemessene Vorauszahlung der Auftragssumme zu bestehen.

3.5 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein, so ist das Schreibbüro berechtigt, die gesamte Restschuld einzufordern, Vorauszahlungen oder andere Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der Schreibdienst Liebert hat das Recht auf Festsetzung einer Mahngebühr sowie des gesetzlich zulässigen Zahlungszinses.

3.6 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn der Schreibdienst Liebert dem ausdrücklich zustimmt oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden.

3.7 In den Verträgen genannte Leistungstermine oder -fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftraggeber und vom Schreibbüro schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind. Andernfalls sind Termine/Fristen unverbindlich. Ist die Nichteinhaltung einer Frist für eine Leistung nachweislich auf Hindernisse zurückzuführen, die das Schreibbüro nicht zu vertreten hat, so wird die Frist angemessen verlängert.

3.8 Die Lieferung der Leistungen erfolgt persönlich zugestellt, per Briefpost, Telefax, Diskette, CD-ROM oder E-Mail (auf Wunsch und Gefahr des Auftraggebers) oder durch persönliche Abholung. Wenn aufgrund unvollständiger und unzutreffender Informationen oder nicht vertragsgerechter Mitwirkung des Auftraggebers der Arbeitsaufwand erheblich über den bei Vertragsabschluss genannten Schätzungen liegt, so ist das Schreibbüro auch bei Vergütung nach Festpreis zu einer angemessenen Erhöhung berechtigt.

3.9 Die Lieferungen erfolgen auf dem vorher vereinbarten Übertragungsweg. Das Schreibbüro haftet nur für die ordnungsgemäße Absendung der Daten. Verlust, Verstümmelung oder Verfälschung der Daten bei der Übertragung sind alleiniges Risiko des Auftraggebers, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Schreibbüros beruhen. Gleiches gilt bei anderweitiger Lieferung. Im Falle der Lieferung auf anderem Wege als durch elektronische Datenfernübertragung trägt der Auftraggeber die Kosten des Versands.

4. Urheberrechte, Geheimhaltungspflicht

4.1 Die folgenden Unterpunkte beziehen sich auf alle Leistungen aus dem kreativen Bereich.

4.2 Alle Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Schreibbüros, das gleichfalls dazu berechtigt ist, Teilleistungen bis zum vollständigen Ausgleich der Forderungen zurückzubehalten.

4.3 Das Schreibbüro und alle, die in seinem Namen zur Erfüllung eines Auftrages tätig werden verpflichten sich, über alle ihnen zur Kenntnis gekommenen Informationen über betriebliche Vorgänge, technische Einrichtungen sowie kaufmännische Vorgänge des Auftraggebers gegenüber jedem, der mit dem Vorgang nicht dienstlich befasst ist, strengstes Stillschweigen zu bewahren.

4.4 Das Urheberrecht für bestimmte Leistungen (z. B. Visitenkarten, Briefbögen, Formulare, Anschreiben etc.) verbleibt beim Schreibbüro, wenn der Auftraggeber lediglich die Ausführung beauftragt und bezahlt. Die Urheberrechte können auf Nachfrage erworben werden.

5. Haftung

5.1 Das Schreibbüro verpflichtet sich, sämtliche Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Gewährleistungsansprüche beschränken sich auf die Beseitigung von Mängeln. Tritt ein Mangel auf, so ist dieser dem Schreibdienst Liebert innerhalb von 7 Kalendertagen schriftlich und mit genauer Angabe der einzelnen Mängel anzuzeigen.

5.2 An der erbrachten Leistung darf keine Veränderung vorgenommen worden sein, sonst entfällt der Gewährleistungsanspruch. Die Gewährleistung ist auf Nachbesserung oder Ersatzleistung beschränkt. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzleistung ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Preises zu verlangen. Das Schreibbüro haftet nur für Schäden, die aus grober Fahrlässigkeit oder durch Vorsatz entstanden sind. Im Falle von technischen Betriebsstörungen oder höherer Gewalt hat der Auftraggeber kein Recht auf Schadensersatz. Als Schadensersatz werden maximal 5 Prozent vom Wert des Auftrages pauschal festgesetzt.

5.3 Die Haftungs- und Gewährleistungsansprüche gelten ausdrücklich nicht für Unterbrechungen der vereinbarten Leistung infolge außergewöhnlicher Umstände (höhere Gewalt, Betriebsunterbrechungen, Krankheit etc.); Verzögerungen bei der Übermittlung von Leistungen oder Mitteilungen infolge des Verschuldens des Zustellers; sonstige, direkte oder indirekte Schäden und Folgeschäden, die durch die Erbringung oder Nichterbringung der Leistungen entstehen.

5.4 Das Schreibbüro sichert die Daten 3 Monate auf eigene Kosten.

5.5 Das Schreibbüro ist für den Inhalt der von ihm im Auftrag des Kunden verfassten Dokumente nicht verantwortlich. Dies gilt insbesondere für den Inhalt von Briefen, Telefaxe, E-Mails etc.

6. Widerrufsrecht

6.1 Der Auftraggeber hat das Recht gemäß § 3 Fernabsatzgesetz in Verbindung mit § 361 a BGB sich innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Auftragsbestätigung, durch Erklärung des Widerrufs von dem Vertrag zu lösen. Die Auftragsbestätigung gilt als zugegangen, sobald der Auftraggeber die Möglichkeit zur Kenntnisnahme hat, gewöhnlich mit Zugang auf dem Server, auf dem sich sein E-Mail-Account befindet. Auf die tatsächliche Kenntnisnahme kommt es nicht an. Der Widerruf ist durch E-Mail oder durch einen anderen dauerhaften Datenträger zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die Absendung innerhalb der Frist.

6.2 Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Auftragnehmer mit der Ausführung der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist mit Zustimmung des Auftraggebers begonnen hat; spätestens jedoch drei Monate nach Vertragsschluss.

6.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Ausführung der Leistung auch vor Ablauf der Widerrufsfrist nach Ziffer 6.1 zu beginnen. Der Auftraggeber stimmt einer sofortigen Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zu, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

6.4 Der Auftraggeber ist auch nach Erlöschen des Widerrufsrechts nach Ziffer 6.1 berechtigt, den Auftrag jederzeit zu stornieren. In diesem Fall hat er jedoch die bis zur Stornierung entstandenen Kosten zu erstatten und die bereits angefertigten Teile zu bezahlen.

7. Vertraulichkeit/Datenschutz

7.1 Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 I des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) davon unterrichtet, dass der Schreibdienst Liebert personenbezogene Daten in maschinell lesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus diesem Vertrag ergeben, maschinell bearbeitet.

7.2 Das Schreibbüro ist stets um die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen bemüht. Er hat Mitarbeiter und Dritte, deren er sich bei der Abwicklung dieses Vertrages bedient, auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichtet und die nach § 9 BDSG erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um die Ausführung der Vorschriften des BDSG zu gewährleisten.

7.3 Der Schreibdienst Liebert ist berechtigt, Teilnehmerdaten unter Beachtung der Regelungen des § 28 BDSG offen zu legen soweit er sich bei der Durchführung dieses Vertrages Dritter bedient. Gleiches gilt, soweit die Offenlegung zur Erkennung, Eingrenzung oder Beseitigung von Störungen oder Fehlern in Datenverarbeitungsanlagen des Auftragnehmers oder der vorgenannten Dritten notwendig ist.

7.4 Der Auftragnehmer ist stets bemüht, die ihm überlassenen Daten sowohl beim Datentransfer als auch bei der Datenverarbeitung vor dem unberechtigten Zugriff Dritter und der Beeinträchtigung durch Viren oder Sabotageprogramme zu schützen. Ein absoluter Schutz kann jedoch nach dem heutigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden. Der Auftraggeber wird auf das in diesem Zusammenhang verbleibenden Risiko hierdurch ausdrücklich hingewiesen.

7.5 Der Auftraggeber und das Schreibbüro sind einander zur vertraulichen Behandlung sämtlicher Unterlagen und Informationen verpflichtet, welche ausdrücklich als vertraulich bezeichnet oder offensichtlich erkennbar nicht für Dritte bestimmt sind. Diese Verpflichtungen sind etwaigen Mitarbeitern und Dritten gleichfalls aufzuerlegen.

8. Sonstiges

8.1 Sofern sich aus dem Auftrag nichts anderes ergibt, ist Dresden Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung. Gerichtsstand ist Dresden.

8.2 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Gleichfalls bedarf die Aufhebung dieser Schriftformklausel der Schriftform.

8.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Dresden, September 2005